Wir haben für Sie geöffnet
von
9.00 - 13.00 Uhr
Aus aktuellem Anlass:
Aufgund der neuen Verordnung des Landes NRW
vom 15.12.20202 dürfen wir unser Geschäft
weiterhin
Geöffnet !!!
lassen.
Strenge Hygieneschutzmaßnahmen müssen dringend beachtet werden !!!
telefonische Bestellung unter:
02052/2103
Wir liefern
innerhalb Langenbergs
und Umgebung !!!
oder Sie holen ihre Bestellung bei uns ab !
Hinweise vom Land NRW:
Blumenfachgeschäfte in NRW können, mit Sortimentseinschränkungen,
auch während des Lockdowns öffnen!
Allerdings bestehen ab dem 16. Dezember Sortimentseinschränkungen! Verkauft werden dürfen: (kurzfristig) verderbliche Schnittblumen (auch verarbeitete Schnittblumen), Topfblumen und unmittelbares Zubehör für Schnitt- und Topfblumen (z.B. Übertöpfe, Vasen, Glückwunschkarten etc.). Nicht verkauft werden dürfen demnach z.B. klassische Geschenkartikel, Parfums, Armbanduhren, Schmuck, Kerzen, Delikatessen, etc.
Die Inhaber der geöffneten Geschäfte tragen eine immense Verantwortung für die Kunden, Mitarbeiter und sich selbst. Die Corona-Pandemie entwickelt sich aktuell besorgniserregend! Treffen Sie alle Vorkehrungen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus unbedingt zu verhindern!
**** Die strengen Sicherheitsvorkehrungen in geöffneten Geschäften müssen unbedingt eingehalten werden:
– max. 1 Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800
m². Bei größeren Geschäften gilt für die über 800 m² hinausgehende Verkaufsfläche die Regelung von 20 m² pro Kunde
– Generelle Maskenpflicht auch vor Geschäften und auf zugehörigen Parkplätzen
– Maskenpflicht für das Personal und Inhaber, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personal/Personal bzw. Personal/Inhaber nicht eingehalten werden
kann
– Grundsätzlich Maskenpflicht für alle Mitarbeiter in für Kunden geöffneten Geschäften, sofern
keine gleich wirksamen Schutzmaßnahmen (ständige Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) zwischen Kunde/Personal vorhanden sind
– In geschlossenen Räumen, die für einen Kunden- und Besucherverkehr geöffnet sind, ist eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen
sicherzustellen
– Sicherstellung von Mindestabständen zwischen Kunde/Kunde und Kunde/Personal von min. 1,5m (z.B.
durch Hinweise/Markierungen auf dem Boden und Aushängen), auch in Warteschlangen
– Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, muss der Zutritt zum Geschäft (durch eine verantwortliche Person) verwehrt
werden
– Schutzvorrichtung für das Kassen-/Thekenpersonal (z.B. durch „Trennwände“ aus Plexiglas oder durchsichtiger Folie zwischen Kunde und Personal im Kassen-/ Thekenbereich)
– Kontakte innerhalb der Belegschaft und zu Kunden, so weit wie tätigkeitsbezogen möglich, vermeiden
– Vorkehrungen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Seife bzw. Desinfektionsmittel)
– Reinigungsintervalle verstärken (z.B. Thekenbereich, WC, Türklinken, aber auch Händereinigung der Mitarbeiter und Chefs)
– Steuerung des Zutritts
– Vermeidung von Warteschlangen
Wir bitten um Verständnis
Bilder aus unserem Hostaprogramm:
Lassen Sie sich in unserem Geschäft verzaubern, beraten & inspirieren!
Bilder by Kathi Vogel